Namensrecht

Namensrecht
1. Absolutes Recht zum ungestörten Gebrauch des  Namens und Verhinderung unbefugten Gebrauchs (§ 12 BGB).
- 2. Recht zur Namensführung:  Familienname.
- 3. Geschützt wird nicht nur der bürgerliche Name, sondern auch der Firmenname, und zwar nicht nur der Name als Bestandteil der  Firma des Einzelkaufmanns, sondern auch der vom bürgerlichen Namen abweichende Firmenname des Einzelkaufmanns, der OHG, der KG, der Name der juristischen Personen wie AG, GmbH etc.; auch der gekürzte Name (z.B. Domain-Name, E-Mail-Adresse).
- 4. Beim Gebrauch im geschäftlichen Verkehr besteht Schutz nach § 15 MarkenG (geschäftliche Bezeichnung).
- 5. Der Name des Urhebers auf einem Werk der Literatur oder der Tonkunst begründet Vermutung der Urheberschaft eines Werkes und  Urheberschutz für den Genannten (§ 10 UrhG). Sonderregeln gelten für die unter einem  Pseudonym erschienenen oder die  anonymen Werke.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Namensrecht — Unter Namensrecht wird sowohl die Gesamtheit der Vorschriften verstanden, die regeln, welchen Namen eine Person zu führen berechtigt ist und die die Voraussetzungen einer bürgerlichen oder öffentlich rechtlichen Namensänderung festlegen (Recht… …   Deutsch Wikipedia

  • Namensrecht — Na|mens|recht, (seltener:) Namenrecht, das: 1. <o. Pl.> Gesamtheit der den ↑ Namen (2 a) betreffenden rechtlichen Bestimmungen. 2. Recht, einen bestimmten Namen zu führen u. andere vom unbefugten Gebrauch dieses Namens auszuschließen. * * * …   Universal-Lexikon

  • Namensrecht (Deutschland) — Das Namensrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist durch verschiedene Regelungen, insbesondere durch das Bürgerliche Gesetzbuch, festgesetzt. Das Namensrecht besteht sowohl aus dem Recht auf einen Namen, als auch aus dem Recht, der sich aus… …   Deutsch Wikipedia

  • Namensrecht — Na|mens|recht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Ehename — Unter Namensrecht wird sowohl die Gesamtheit der Vorschriften verstanden, die regeln, welchen Namen eine Person zu führen berechtigt ist, und die Voraussetzungen einer bürgerlichen oder öffentlich rechtlichen Namensänderung festlegen (Recht auf… …   Deutsch Wikipedia

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  • Namensänderung — Unter Namensrecht wird sowohl die Gesamtheit der Vorschriften verstanden, die regeln, welchen Namen eine Person zu führen berechtigt ist, und die Voraussetzungen einer bürgerlichen oder öffentlich rechtlichen Namensänderung festlegen (Recht auf… …   Deutsch Wikipedia

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